Unser Service – Ihre Vorteile

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Keine Kosten für Sie
Abrechnung erfolgt über uns.

Eigene Fahrzeugflotte
Wir sind schnell am Einsatzort.

24/7 Service
Rund um die Uhr für Sie unterwegs.

lkw

Lassen Sie Falschparker einfach abschleppen - völlig kostenlos und ohne Aufwand

Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge können ein großes Ärgernis sein. Sei es weil sie unrechtmäßig einen Parkplatz blockieren oder eine Zufahrt versperren.

Doch statt lange dem Fahrzeugführer zu suchen, rufen Sie uns einfach an. Denn wir sind schnell vor Ort und machen das einzig richtige: Wir schleppen das Fahrzeug ab.

Ihr Vorteil: Mit Ihrem Anruf haben Sie bereits alles nötige erledigt. Es entstehen für Sie keine Kosten und k ein zusätzlicher Aufwand. Alle organisatorischen Aufgaben übernehmen wir und die entstandenen Kosten fordern wir vom Fahrzeughalter wieder ein.

Der PAB Abschlepp - und Bergedienst verfügt über eine eigene Fahrzeugflotte. So sind wir garantiert schnell am E insatzort. Außerdem sind wir rund um die Uhr einsatzbereit, und das 7 Tage die Woche. Ganz egal wann Sie uns brauchen – wir sind für Sie da.

Egal wo das unerlaubte Fahrzeug steht, wir schleppen überall ab.

Auf Privat - und Firmengrundstücken

Auf Privat und Firmenparkplätzen

Mit Spezialfahrzeugen auch möglich:

Tiefgaragen
Parkhäuser
Parkdecks

Der Ablauf

Sie rufen uns an und wir sind schnellstmöglich bei Ihnen.

Vor Ort machen uns wir ein Bild des abzuschleppenden Fahrzeugs und dokumentieren fotografisch eventuell vorhandene Schäden.

Wir schleppen das Fahrzeug ab, stellen es auf unserem Gelände ab melden den Verbleib des Fahrzeugs der Polizei.

Der Fahrzeughalter begleicht die Rechnung und erhält sein Fahrzeug wieder. Tut er das nicht, verwahren wir es we iter.

Wir Sie bereits gemerkt haben, sind sie nur bei Punkt 1 gefordert. Denn gesamten Rest übernehmen wir für Sie. Abschleppen durch uns ist für Sie daher nicht nur völlig kostenlos sondern absolut stressfrei.

Die rechtliche Lage

Falls Sie sich fragen: Darf ein Abschleppdienst einfach ein Fahrzeug abschleppen und dann dem Besitzer vorenthalten, falls dieser nicht zahlen möchte? Ja, dürfen wir. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2011 die Rechtmäßigkeit dieser Praxis bestätigt. Der BGH unterstrich auch, da ss die Einbehaltung eines Fahrzeuges keinen Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit darstellt. Sie müssen sich also auch darum keine Sorgen machen.